BEREITSCHAFTSDIENST BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER



KOSTENLOSE  HOTLINE:  0800 - 88 888 33


 

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Hinweise für behördliche Auftraggeber


    vor der Anforderung:

    - Nationalität der betreffenden ausländischen Person feststellen
    - Muttersprache feststellen (siehe
    Verzeichnis Länder und Sprachen)
    - Dolmetscher anfordern mit folgenden Angaben:
      * Sprache
      * kurze Information zum Gesprächsinhalt (bei Vernehmungen: Tatbestand)
      * evtl. Besonderheiten (z. B. Zustand der Person, der von Normalität abweicht, schwer     verständliche Redeweise, ungewöhnlicher Vernehmungsort usw.)

    nach Eintreffen des Dolmetschers:

    - Legitimation des Dolmetschers überprüfen (Identität und Beeidigung anhand der   Bestallungsurkunde - siehe Muster)
    - nach Auftragserfüllung Unterschriftsleistung des Dolmetschers und Abdruck des
      "runden Stempels" mit Angabe von Namen und Wohnanschrift (siehe
    Muster)
    - Unterschrift des Auftraggebers unter Einsatzbestätigung mit Zeitangaben (siehe
    Muster)

    Bei Problemen mit dem Dolmetscher bitten wir um Information an den Vereinsvorstand!

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 Artikel  
 Sächsisches  Dolmetschergesetz (PDF)  
 Verwaltungsvorschrift des  SMI (Auszug)  
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Ein Dienst des Vereins beeidigter Dolmetscher und Übersetzer Sachsen e.V.