Unser Anliegen:
Das Sächsische Dolmetschergesetz
vom 16.06.1994 sieht vor, "zur Sprachübertragung für gerichtliche
und behördliche Zwecke beeidigte Dolmetscher und Übersetzer"
einzusetzen.
In der Praxis sieht das
oft so aus, dass eine Polizeibehörde eine Übersetzeragentur
anruft und dort einen Dolmetscher für eine bestimmte Sprache anfordert.
Handelt es sich dabei um eine seriöse Agentur, ist das auch in Ordnung.
Es gibt jedoch Agenturen, die aus Kostengründen selten beeidigte Dolmetscher
beauftragen. Das Ergebnis sind Vernehmungsprotokolle, die von den Beschuldigten
vor Gericht bestritten werden und dadurch zusätzliche Vernehmungen
und Verhandlungen nach sich ziehen.
Bei unseren Gesprächen
mit den Behörden haben wir festgestellt, dass diese sich der Problematik
oft gar nicht bewusst sind. Sie gehen einfach davon aus, dass
die beauftragte Agentur ihnen einen Profi schickt und verlassen sich dann
darauf, dass dieser seine Aufgabe auch ordnungsgemäß erfüllt.
Ein Nachweis der Eignung wird in der Regel nicht verlangt.
Um diesem Missstand
entgegenzuwirken und unseren Berufsstand wieder aufzuwerten, haben sich
einige beeidigte Dolmetscher und Übersetzer in Sachsen zusammengefunden,
einen Verein gegründet und einen Bereitschaftsdienst organisiert. Damit
wollen wir den Behörden den gewohnten Service bieten und ihnen die
Suche nach dem geeigneten Dolmetscher abnehmen - der Beamte ruft nach wie
vor nur eine Telefonnummer an -, gleichzeitig aber die Qualität der
Leistungen sichern, indem garantiert ein Dolmetscher geschickt wird, der
sowohl seine fachliche als auch persönliche Eignung nachgewiesen hat.
Unser Verein ist keine weitere
Agentur, sondern ein Zusammenschluss von Freiberuflern, die zusätzlich
zu ihrer täglichen Arbeit diesen Bereitschaftsdienst ehrenamtlich organisieren.
Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, kann bei uns Mitglied werden
oder als Dolmetscher
mit uns zusammenarbeiten.
Die Mitglieder -->
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